Antworten, die mit einem * gekennzeichnet sind, sind
Pflichtangaben.
Webmaster
- Belehrung
Mir ist hier gesagt worden,
weshalb ich als Webmaster vernommen werden soll.
Ich wurde belehrt, dass ich als
Webmaster die Auskunft und Beantwortung solcher Fragen verweigern
kann, durch die ich mich selbst oder einen Angehörigen (Ehegattin,
Verlobte, Kinder, Verschwägerte) belasten und so der Strafverfolgung
aussetzen würde.
Des weiteren ist mir durchaus
bewusst, dass ich durch meine Tätigkeit als Webmaster, speziell im
Bereich des Puzzles, jegliche Grundrechte beim Betreten der Wohnung
des Vernehmenden (EckeseyCop) abgegeben habe. Mir wurde soeben
eröffnet, dass der EckeseyCop ebenfalls, soweit dies der
Wahrheitsfindung dient, dazu berechtigt ist, Folterungen
(Nahrungsentzug, Flüssigkeitsverweigerung, leichte Schläge auf den
Hinterkopf, etc..) durchzuführen, falls ich es mal mit der Wahrheit
nicht so genau nehme, oder mich nicht erinnern kann/will.
Mir ist weiterhin bekannt gegeben
worden, dass die Genfer Konventionen, sowie die allgemein üblichen
juristischen Richtlinien der Bundesrepublik, für mich nicht gelten,
damit muss ich mich abfinden.
Ich wurde zur Wahrheit
ermahnt.
Ich habe die Belehrung verstanden:
WebMaster
Belehrt durch: EckeseyCop
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