Stadtteilforum 15.3.2011
Das erste
Stadtteilforum im Jahr 2011 fand im Werkhof „Möbel + Mehr“ wie
immer auf Einladung von Ratsherrn Sven Söhnchen statt. Zentraler
Tagesordnungspunkt war ein Referat von Marcello Servidio,
Mitarbeiter der Betreuungsbehörde der Stadt Hagen, über das
Thema Vorsorgevollmacht.
In seinem
temperamentvollen Vortrag brachte Herr Servidio den Eckeseyern
die Unterschiede zwischen „Patientenverfügung“,
„Betreuungsverfügung“ und „Vorsorgevollmacht“ näher.
Das Betreuungsrecht wurde 1992 reformiert. Die bis dahin in
vielen Fällen angewandte Vormundschaft wurde abgeschafft und
brachte den betroffenen Menschen erhebliche Verbesserungen.
Während ein
Testament die Wünsche eines Menschen nach seinem Ableben regelt,
so übernimmt die Vorsorgevollmacht diese Aufgabe zu Lebzeiten,
wenn der betroffene Mensch seine Belange und Wünsche nicht mehr
selbst vertreten kann.
Für diesen Fall besteht die Möglichkeit einen anderen Menschen
zu seinem Bevollmächtigten zu benennen.
Es besteht
die Handhabe mehrere Bevollmächtigte zu benennen und denen
unterschiedliche Handlungsräume zu übertragen oder einen
Bevollmächtigten und zusätzlich einen Ersatzbevollmächtigten.
Immer wieder
hob Herr Servidio in seinem Referat hervor, dass VERTRAUEN der
allerwichtigste Faktor bei einer Vollmacht sei.
Die
Betreuungsbehörde empfiehlt in jedem Fall die Verfügung von
einem Notar, Rechtsanwalt oder einer Behörde beglaubigen zu
lassen. Besonders wichtig ist diese Beglaubigung bei
- umfangreichen Vermögen
- Einsatz von mehreren Bevollmächtigten
- Handlungsanweisungen
- Erwerb / Verkauf von Immobilien /
Eigentumswohnungen
- Kreditaufnahme
Natürlich
kann eine Vollmacht jederzeit widerrufen oder ergänzt werden.
Dies muss entweder auf dem Originaldokument geschehen oder das
Original muss gegen ein neues ausgewechselt werden.
Die
Unterschiede:
In der Patientenverfügung werden alle
medizinischen Belange festgelegt. Beispielsweise ob eine
künstliche Beatmung aufrecht gehalten werden soll auch wenn
sicher ist, dass keine Verbesserung des Zustandes zu erwarten
ist.
Eine
Betreuungsverfügung bestimmt Erledigung von
Angelegenheiten, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage
ist. Im Gegensatz zu einer Patientenverfügung oder
Vorsorgeverfügung werden die Wünsche des Betroffenen in einer
Betreuungsverfügung auch dann vom Gericht anerkannt, wenn der
Patient zum Zeitpunkt der Niederschrift geschäftsunfähig war.
Die
Vorsorgevollmacht ist die umfassendste aller
Verfügungen, da sie für nahezu alle Belange eingesetzt werden
kann. Außerdem ist der Bevollmächtigte sofort handlungsfähig,
wenn der Vollmachtgeber in einer Notsituation steckt und selbst
nicht mehr handlungs- oder entscheidungsfähig ist. Es liegt auf
der Hand, dass in dieser Form der Verfügungen das größte
Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten Personen herrschen
muss.
Große
Unsicherheit herrschte bei den ForenteilnehmerInnen bei den
Punkten Missbrauch von Vollmachten und Widerrufungen. Herr
Servidio konnte die Besucher aber insofern beruhigen, denn die
Betreuungsbehörde übt auch eine Kontrollfunktion aus.
Am Ende der
Veranstaltung berichtete Herr Söhnchen, dass der Eckeseyer
Volmegrünzug in diesem Jahr auch in den Veranstaltungskalender
des Muschelsalats aufgenommen wird. Eckesy.de wird rechtzeitig
darüber informieren.
Weitere
Informationen zum Thema Betreuungsrecht und Formulare erhalten
Sie unter:
Bundesministerium der Justiz
16.03.2011 - p.b.
|